Wir möchten Klarheit und Transparenz in unseren Geschäftsbeziehungen gewährleisten. Deshalb sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen im Folgenden sorgfältig zusammengestellt. Diese Bedingungen sollen eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit schaffen und sicherstellen, dass sowohl unsere Kunden als auch wir als Lieferant effizient und reibungslos arbeiten können.
Wenn Sie es vorziehen, auf unsere Bedingungen im PDF-Format zuzugreifen, können Sie unsere PDF-Datei ganz einfach über den folgenden Link herunterladen:
1.0 Allgemein
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, die zwischen dem Käufer und REA automatdrejning ApS – im Folgenden REA genannt – abgeschlossen werden.
2.0 Angebote
2.1 Die Angebote sind 30 Tage ab Datum gültig und unterliegen Preisanpassungen bei Rohstoffen.
3.0 Preise
3.1 Die Preise gelten ab Lager, ausschließlich. Mütter.
4.0 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlungsbedingungen sind der laufende Monat + 30 Tage, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat berechnet.
4.2 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist REA berechtigt, ihre gesamte Forderung als fällig zu betrachten.
4.3 Reklamationen wegen Fehlern oder Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung eines Teils der Zahlung.
5.0 Lieferung
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Für die gesamte Liefermenge wird eine Produktionsmarge von +/- 10% der bestellten Menge vorbehalten.
5.3 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
5.4 Der Käufer kann keine Entschädigung oder Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung verlangen.
6.0 Stornierungsauftrag
6.1 Bestellungen aus einer Gesamtproduktion können im Lager von REA gelagert und nach Vereinbarung in Serie gekauft werden.
6.2 Während der Kündigungsfrist können keine Abonnementänderungen vorgenommen werden und die gesamte Bestellung muss innerhalb von 12 Monaten gekündigt werden.
6.3 Die Lieferzeit für laufende Abrufaufträge beträgt bis zu 5 Arbeitstage, für den 1. Abruf 2-5 Wochen.
7.0 Verpackung
7.1 Die Kartons sind mit Bestellnummer, Artikelnummer, Menge usw. beschriftet.
7.2 REA kann unter keinen Umständen für Transportschäden haftbar gemacht werden, siehe § 10.7
7.3 Besondere Verpackungsmethoden/Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers und müssen bei der Bestellung angegeben werden.
8.0 Materialien zum Zeichnen
8.1 Das Zeichnungsmaterial wird vom Käufer in einem Zustand geliefert, der die Produktion ermöglicht. Rea kann Ihnen beim sauberen Zeichnen helfen.
8.2 Änderungen an Zeichnungen werden vom Käufer oder von REA in enger Zusammenarbeit und im Zusammenhang mit der Auflösung von Lagerbeständen und der laufenden Produktion vorgenommen.
9.0 Stornierung
9.1 Die Stornierung einer Bestellung muss vor Beginn der Produktion erfolgen. Wenn die Produktion begonnen hat und unterbrochen wird, werden Ihnen folgende Kosten in Rechnung gestellt Laufende Artikel + Einrichtung.
10.0 Reklamationen
10.1 Beanstandungen von Mängeln müssen schriftlich und spätestens 8 Tage nach Erhalt der Waren erfolgen. Bei Streitigkeiten über Mängel sind Stichproben gemäß DS/ISO 2859-1 nach „Acceptable Quality Limit (AQL)“ ausschlaggebend für die Berechtigung der Reklamation
10.2 Beanstandungen von Mängeln, die bei der Ankunft der Waren nicht festgestellt werden können, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich erfolgen; danach erlischt die Haftung von REA für die verkauften Waren in jeder Hinsicht.
10.3 Bei Beanstandungen von mangelhaften Lieferungen muss REA immer kontaktiert werden, bevor mit dem Sortieren begonnen wird.
10.4 REA ist zur Nachbesserung, einschließlich Ersatzlieferung, innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
10.5 REA haftet nicht für Waren, die der Kunde versucht hat zu verändern oder zu reparieren, sowie für Waren, die unsachgemäß gelagert, benutzt oder behandelt wurden.
10.6 REA haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige finanzielle Folgeschäden, die dem Käufer oder Dritten infolge von Mängeln entstehen.
10.7 Stellt der Käufer Transportschäden an der Ware oder Abweichungen zwischen der im Frachtbrief angegebenen Menge und der tatsächlich erhaltenen Menge fest, obliegt es dem Käufer, beim Empfang der Ware einen schriftlichen und begründeten Vorbehalt gegenüber dem Spediteur zu äußern und eine Entschädigung zu fordern.
11.0 Höhere Gewalt
11.1 REA haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn nach Vertragsschluss folgende Umstände eintreten und die Erfüllung des Vertrags verhindern oder verzögern: Krieg und Mobilmachung, Aufruhr und Unruhen, terroristische Handlungen, Naturkatastrophen, Streiks und Aussperrungen, Warenmangel und Engpässe oder Verspätungen von Subunternehmern, Feuer, fehlende Transportmöglichkeiten, Devisenbeschränkungen, Import- und Exportbeschränkungen, außerordentliche Eingriffe von Regierungs- oder EU-Behörden, Tod, Krankheit oder Rücktritt von Schlüsselpersonal oder andere Umstände, die außerhalb der direkten Kontrolle von REA liegen. In diesem Fall kann REA die Lieferung bis zur Beendigung des Hindernisses aufschieben oder alternativ den Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos aufheben.
12.0 Produkthaftung
12.1 Für die Produkthaftung haftet REA nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
12.2 REA lehnt die Haftung für Produktschäden auf anderer Grundlage ab. Die Produkthaftung kann den von der REA-Produkthaftpflichtversicherung gedeckten Betrag nicht überschreiten.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, REA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Produkthaftungsschaden eingetreten ist oder die Gefahr besteht, dass ein solcher Schaden eintreten wird.
12.4 Soweit REA gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, ist der Kunde verpflichtet, REA in demselben Umfang schadlos zu halten, in dem die Haftung von REA nach diesem Abschnitt beschränkt ist.
13.0 Rechtsstreitigkeiten
13.1 Streitigkeiten zwischen dem Käufer und REA automatdrejning ApS, die nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden können, werden von den ordentlichen dänischen Gerichten entschieden